Quantcast
Channel: Kommentare zu: Druck im Kindergarten – ein Fall für Columbo
Browsing all 7 articles
Browse latest View live

Von: Louis

Für das Güteverfahren gilt § 50 Satz 3 ArbGG; der Ausschluss der Öffentlichkeit dürfte danach unproblematisch möglich sein.

View Article



Von: Alexander

Seltsam nur, dass Peter Falk auf der Homepage seiner Kanzlei in der Bahnhofstraße gar nicht erscheint. Vermutlich vertritt er undercover.

View Article

Von: Wolf Reuter

Ja, ich nehme aber an, das ist nötig. Der Rummel wäre sonst zu groß. Vielleicht hat hier auch ein Journalist gepatzt und das Cover auffliegen lassen. Gut, dass das nicht auf Spiegel Online stand…

View Article

Image may be NSFW.
Clik here to view.

Von: Wolf Reuter

Da haben Sie Recht (wohl § 52 Abs. 1 ArbGG). Aber das Gebot der Öffentlichkeit hat doch auch Verfassungsrang. Ich meine, nicht alles ist “zweckmäßig”, nur weil man gewohnheitsmäßig potentielle Zeugen...

View Article

Von: Louis

Einigen wir uns gütlich auf 52, aber Satz 3? Bitte um Nachsicht, aber die infernalische Hitze…

View Article


Von: ???

Der verehrte Herr Advokat kann nicht wissen, dass kein Sondermülltransport dieser Welt so giftig ist, wie eine Abteilung, in der ausschließlich Damen beschäftigt sind. Da werden Weiber zu Hydranten…

View Article

Von: Wolf Reuter

@Louis: Ja, den Vergleich schließe ich gern. Nochmaliges Nachdenken brachte mich auch zu der Einsicht, dass ich mir in manchen besonders peinliches Fällen ganz recht wäre, keine Zuschauer zu haben

View Article
Browsing all 7 articles
Browse latest View live


Latest Images

Vimeo 10.7.0 by Vimeo.com, Inc.

Vimeo 10.7.0 by Vimeo.com, Inc.

HANGAD

HANGAD

MAKAKAALAM

MAKAKAALAM

Doodle Jump 3.11.30 by Lima Sky LLC

Doodle Jump 3.11.30 by Lima Sky LLC

Doodle Jump 3.11.30 by Lima Sky LLC

Doodle Jump 3.11.30 by Lima Sky LLC

Vimeo 10.6.1 by Vimeo.com, Inc.

Vimeo 10.6.1 by Vimeo.com, Inc.